Lässt du dich gerade exmatrikulieren, gehst du ins Ausland oder absolvierst du ein Praktikum? Wenn du die nötigen Belege dafür hast (siehe Antrag), dann hast du Anspruch auf eine Rückerstattung. Der zurückerstattete Betrag ist abhängig von dem Zeitraum, in dem du das Ticket nicht nutzt. Das heißt, dass auch eine anteilige Erstattung, von zum Beispiel zwei Monaten, gegebenenfalls möglich ist.
Hier kannst du den Antrag herunterladen.
Hier kannst du den Antrag herunterladen.
Allgemeiner Studierendenausschuss
Fachhochschule Dortmund
Emil-Figge-Straße 38b
44227 Dortmund
E-Mail: asta@asta.fh-dortmund.de