Fachschaftsräte

Fachschaftsrat

Jeder Fachbereich  hat einen Fachschaftsrat (Fasta oder FSR abgekürzt), der die Interessen der Fachschaft (alle Studierende eines Fachbereichs) vertritt. Oftmals wird statt Fachschaftsrat einfach Fachschaft gesagt, obwohl die „Fachschaft“ alle Studierenden eines Fachbereichs beinhaltet, wogegen der „Fachschaftsrat“ aus der gewählten Interessensvertretung der Fachschaft besteht. Einmal im Monat treffen sich die Vertreter der Fachschaftsräte in der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) zum Austausch zwischen den Fachbereichen.

Wahl des Fachschaftsrates

Der Fachschaftsrat setzt sich aus gewählten Studierenden des jeweiligen Fachbereichs (der Fachschaft) zusammen. In einer jährlichen geheimen Wahl wählen die Studierenden des Fachbereichs ihren Fachschaftsrat, der aus bis zu 15 gewählten Mitgliedern bestehen kann. Die gewählten Mitglieder im Fachschaftsrat arbeiten ehrenamtlich, um die Interessen der Studierenden in ihrem Fachbereich zu vertreten. Über die gewählten Mitglieder hinaus, ist natürlich jeder Studierende als freiwilliges Mitglied herzlich willkommen.

Aufgaben des Fachschaftsrates

Die Aufgaben des Fachschaftsrates sind in der Satzung der Studierendenschaft verankert. Dabei steht die Vertretung der Studierenden an oberster Stelle. Deshalb ist der Fachschaftsrat die erste Anlaufstelle für Studierende und Lehrende des Fachbereichs.

Ob Fragen, Hilfestellungen oder Probleme im Studium, der Fachschaftsrat hilft gerne. Meistens bietet der FSR auch Aktivitäten an, die nicht unmittelbar mit dem Studium in Zusammenhang stehen. Aus diesem Grund sind die Fachschaftsräte auch Träger und Organisatoren für kulturelle Veranstaltungen, wie z.B. Erstsemesterfahrten, Exkursionen, Film- und Grillabende, Partys und Vorträge, um nur einige zu nennen.