Exkursionsförderung

Ihr möchtet selbst eine Exkursion organisieren und benötigt hierzu finanzielle Unterstützung? Dann könnt ihr beim AStA einen Antrag auf Exkursionsförderung stellen. Wenn eure Idee den Förderrichtlinien entspricht, habt ihr die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu beantragen. Im Folgenden findet ihr die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung.

Wer kann eine Exkursionsförderung beantragen?

Jede*r Studierende*r der Fachhochschule Dortmund ist berechtigt, einen Förderungsantrag zu stellen. Wenn ihr einen Antrag für eine Gruppe stellt, werden auch in der Gruppe nur die Teilnehmer*innen gefördert, die zum Zeitpunkt der Exkursion an der Fachhochschule Dortmund eingeschrieben sind.

Welche Exkursionen können gefördert werden?

Studentisch organisierte Studienreisen mit folgenden Schwerpunkten:

• Fachliche Weiterbildung
Exkursionen die in direktem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studienfach stehen und eine Ergänzung zu Studieninhalten bieten, die durch die Hochschule nicht abgedeckt werden; z.B. zu Museen/ Ausstellungsorten, Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie Unternehmen

• Vernetzungstreffen, bzw. Vernetzungsfahrten (national wie international)
Vernetzungstreffen (bzw. -fahrten) werden unterstützt, die in direktem
Zusammenhang mit dem Studienfach und der damit verbundenen beruflichen Zukunft stehen; z.B. Konferenzen, Seminare, Tagungen

• Politische Bildung sowie politische Weiterbildungen
Exkursionen zu Veranstaltungen und Orten, die nicht zwingend einen fachlichen Bezug haben, sondern der politischen Bildung der Teilnehmenden dient. z.B. Podiumsdiskussionen, Vorträge

Wie genau wird eine Exkursion gefördert?

Pro Antrag kann eine Reisekostenpauschale von 50€ pro Person (bei Inlandsreisen) bzw. 100€ pro Person (bei Auslandsreisen) beantragt werden. Wenn die Kosten der Exkursion pro Kopf unter 50€ bzw.100€ liegen, kann der Antrag auch NICHT berücksichtig werden. Die maximale Gruppengröße liegt bei 10 Personen pro Exkursion. Sollte die geplante Studienreise die angegebene Gruppengröße überschreiten, kann der Antrag dennoch eingereicht werden, jedoch wird das Geld nur für 10 Personen ausgezahlt. Mehrere Anträge für dieselbe Exkursion können NICHT berücksichtigt werden, sobald die maximale Gruppengröße von 10 Personen überschritten ist.

Wie stelle ich einen Exkursionsförderungsantrag?

Für einen schnellstmöglichen Beschluss des Antrags, sollte dessen vollständige Abgabe mindestens fünf Werktage vor einer AStA-Sitzung erfolgen. Dies ist nötig, da Anträge auf Projektförderung erst auf formale Korrektheit geprüft werden müssen. AStA-Sitzungen können bei Bedarf jeden Montag einberufen werden und sind öffentliche Veranstaltungen, bei denen der/die Antragsteller*innen anwesend sein muss. Der Antrag sollte vier DIN-A4 Seite nicht überschreiten und muss durch den/die Antragsteller*innen mit dem Datum der Antragsstellung versehen sein.

In einem vollständigen Antrag müssen folgende Punkte aufgeführt und beantwortet werden:

  • Beschreibung der Exkursion
  • Erläuterung warum die Exkursion den genannten Kriterien entspricht.
  • Beschreibung und Höhe der anfallenden Kosten
  • Sind Anträge zur Förderung an andere Stellen erfolgt?

 

Ebenso muss im Antrag ein*e Ansprechpartner*in mit Kontaktmöglichkeit benannt sein sowie eine Kontoverbindung angegeben werden.

Was passiert nach der Antragsstellung?

Mit dem Einreichen des Antrags auf Projektförderung ist es noch nicht getan. Da der AStA die Gelder der Studierendenschaft verwaltet, haben die Referent*innen sorgfältig über die Mittelverwendung zu wachen. Deswegen werdet ihr nach Einreichung des Antrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu einer AStA-Sitzung (jeden zweiten Mittwochabend) eingeladen. Hier müsst ihr euer Projekt vorstellen und Fragen des AStA beantworten. Auf Basis eures Antrags und eurer Vorstellung entscheiden wir dann über die Förderung. Das bedeutet also, dass euer Antrag auch abgelehnt werden kann.

Was muss im Fall einer Förderung beachtet werden?

Falls euer Projekt gefördert wird, müsst ihr folgende Punkte beachten:
Es wird erwartet, dass spätestens 4 Wochen nach Rückkehr eine komplette Abrechnung unterschrieben beim AStA vorliegt. Geschieht dies nicht, so verfällt der Anspruch auf Exkursionsförderung. Dies hat den Hintergrund, dass der AStA auch Ordnung in seinen Finanzen haben muss. Sind zu viele Anträge auf Projektförderung ohne Abrechnung offen, ist es nicht möglich über Mittel zu entscheiden, die eventuell nicht gebraucht wurden. Für die Abrechnungen sind Rechnungen und Quittungen notwendig, also ein Nachweis über die getätigten Ausgaben.

Darüber hinaus brauchen wir eine Immatrikulationsbescheinigung von allen geförderten Teilnehmer*innen.

Nachdem ihr alle erforderlichen Nachweise eingereicht habt, überweisen wir euch das Geld auf das im Antrag angegebene Konto.

Wenn alle Vorgaben beachtet wurden, steht einer erfolgreichen Förderung nichts mehr im Weg. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an uns wenden.

AStA Richtlinie Exkursionsförderung 01_20

Der Antrag kann per E-Mail an asta@asta.fh-dortmund.de
oder per Post an:
AStA der Fachhochschule Dortmund
Emil-Figge-Straße 38B
44227 Dortmund gesendet werden.